Betriebsordnung

L&T

Transport und Baustoffhandel GmbH

Betriebshof Schmerzke

Am Piperfenn 9

14776 Brandenburg an der Havel

 

§1 Geltungsbereich 

  1. Die Betriebsordnung gilt auf dem Gelände L&T Transport und Baustoffhandel GmbH Betriebshof Schmerzke Am Piperfenn 9 in 14776 Brandenburg an der Havel. Jeder Benutzer und Mitarbeiter ist angewiesen und verpflichtet die gültigen Hinweise, Beschilderungen und Betriebsanweisungen zubeachten.
  2. Spätestens mit der ersten Anlieferung, mit dem Betreten oder Befahren des Geländes erkennt der Benutzer die Betriebsordnung an. Die Betriebsanweisung hängt von außen sichtbar am Eingang aus. Weiterhin steht die Betriebsordnung auf der Homepage zu Verfügung.
  3. Benutzer im Sinne dieser Betriebsordnung werden difiniert als Personen oder Unternehmen, die selbst die Anlieferung durchführen sowie Besucher.

§2 Entsorgungsleistung

  1. Auf dem Betriebshof Schmerzke können nur Abfälle zu Verwertung bzw. zur Zwischenlagerung angenommen werden.
  2. Die Annahme von Abfällen auf dem Betriebshof Schmerzke ist auf die im Anhang 1 beigefügte Annahmeliste beschränkt. Außerdem sind hierbei die geltenden Andienungspflichten der jeweiligen Kreise zu beachten.

§3 Vergütung

  1. Die Anlieferung der Abfälle ist kostenpflichtig. Bemessungsgrundlage ist Volumen und Gewicht. Aufgrund des Eichgesetzes sind Wiegungen erst ab einem Gewicht von mindestens 200 kg möglich.
  2. Die angefallene Menge Abfall ist sofort in bar zu bezahlen. Benutzer mit Kundenkonto ist die Anliefrung per Lieferschein mit anschließender Rechnungsstellung gestattet.

§4 Weisungsberechtigung

  1. Das Personal ist für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Betrieb verantwortlich und insoweit verpflichtet und berechtigt, zur Betriebsführung notwendige Weisungen den Benutzern zu erteilen. Benutzer der Anlage haben diesen Weisungen Folge zu leisten.

§5 Benutzerpflichten

  1. Auf dem Betriebsgelände gelten nicht die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Anlieferungsfahrzeuge müssen ver der Waage halten. Dort erfolgt die Einweisung in die jeweiligen Kippstellen um dann auf die Waage zu fahren. Radlader und sonstige Fahrzeuge des Betriebshofs Schmerzke haben immer Vorrang. Es gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h. Es ist zu beachten, dass auf dem Betriebsgelände nur eingeschränkter Winterdienst erfolgt.
  2. Das Abladen von Abfällen ist erst nach einer Anlieferungskontrolle und anschließender Kippstelleneinweisung gestattet. Hierzu meldet sich jeder Benutzer wie unter Punkt 1 beschrieben an der Waage an. Das Betreten des Bürogebäudes des Betriebshofes Schmerzke ist nur mit ensprechender Erlaubnis des Betriebspersonals gestattet.
  3. Benutzer des Betriebshof Schmerzke haben sich auf dem Betriebsgelände so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung nicht zerstört wird, Personen oder Sachwerte nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach dem Umständen unvermeidbar behindet werden.
  4. Die Abfallarten sind nach den Abfallarten getrennt anzuliefern und dürfen nur an den vom Betriebspersonal zugewiesen bzw. durch Hinweisschilder bezeichneten Stellen abgeladen werden. Die Abfälle sind grundsätzlich von den Benutzern selbstständig in die dafür vorgesehenen Boxen abzuladen. Unsachgemäßes Abladen, Täuschungsversuche oder ABladen von Abfällen, die nicht im Annahmekatalog aufgeführt sind werden dem Benutzer in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für zusätzlich entstandener Aufwand für beispielweise umverpacken oder umladen von Abfällen.
  5. Rauchen oder der Umgang mit offenem Feuer auf dem Betriebshof Schmerzke ist strikt verboten.
  6. Das Aussortieren und Mitnehmen von Genenständen aus dem angelieferten Abfall ist grundsätzlich nicht gestattet. In Einzelfällen kann ide Mitnahme mit der Betriebsleitung besprochen und gestattet werden.
  7. Kinder und Jufgendliche unter 14 Jahren dürfen den Betriebshof Schmerzke aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung sein. Haustiere müssen aus Sicherheitsgründen im Auto bleiben oder vor dem Betriebsgelände warten.
  8. Widerrechtliches Betreten des Betriebshofes wird vom Anlagenbetreiber zur Anzeige gebracht.

§6 Kontrollen

  1. Das Betriebspersonal ist berechtigt und verpflichtet Kontrollen durchzuführen. Die Kontrollen beziehen sich auf Art und Herkunft der Abfälle. Ber Benutzer des Betriebshofs Schmerzke hat auf Verlangen das Anlieferungsfahrzeug, Anhänger, Behälter oder Verpackungen zu öffnen. Nicht zugelassene Abfälle sind von der Annahme ausgeschlossen und werden zurückgewiesen.
  2. Beförderer sind verpflichtet, alle zur Abfallentsorgung erforderlichen Auskünfte vollständig und richtig zu erteilen, besonders die Art und Herkunft der Abfälle.

§7 Zurückweisung

  1.  Das Betriebspersonal ist berechtigt, bei Vorliegen entsprechendeer Vorrausetzungen auch zugelassene Abfälle sind grundsätzlich zurückzuweisen.
  2. Folgene Abfälle sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen:
  • Humus
  • Asbesthaltige Materialien z.B. Blumenkübel und Aschenbecher
  • Gipskarton, Schamottsteine aus Kaminen oder Nachspeicheröfen
  • Asphalt sowie Teerhaltige Baustoffe, insbesondere Teerestriche

§8 Haftung

  1. Die L&T Transport und Baustoffhandel GmbH (Betriebshof Schmerzke) haftet nicht für Unfälle oder Schadensfälle bei unbefugtem Betreten der Anlage sowie bei Zuwiderhandlung gegen diese Betriebsordnung oder nicht verkehrsrechtem Verhalten der Benutzer. Es gilt vorrangig die gegenseititge Rücksichtsnahme.
  2. Für entstandene Schäden bei der Anlieferung von Abfällen, die von der Annahme ausgeschlossen sind, haften Abfallerzueger, Beförderer und Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
  3. Die L&T Transport und Baustoffhandel GmbH (Betriebeshof Schmerzke) haftet nicht für kosten, die durch die Zurückweisung von Abfällen entstehen.
  4. Die L&T Transport und Baustoffhandel GmbH (Betriebshof Schmerzke) übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch unsachgemäße Benutzung der Anlage entstehen oder die durch dritte Personen verursacht werden.
  5. Die L&T Transport und Baustoffhandel GmbH (Betriebshof Schmerzke) haftet nicht für Schäden, insbesondere Fahrzeugschäden, die bei der Anlieferung und bei Abladevorgängen entstehen.
  6. Das Betreten und Befahren des gesamten Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr.

§9 Zuwiderhandlungen

  1. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Betriebsordnung kann die L&T Transport und Baustoffhandel GmbH (Betriebshof Schmerzke) im Rahmen ihres Hausrechts die erforderlichen Maßnahmen treffen, insbesondere den Benutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Benutzung der Betriebshofs ausschließen. Kosten, die aus der Zuwiderhandlung entstehen, können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.

§10 Schlussbestimmungen

  1. Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§11 Inkrafttreten

  1.  Diese Betriebsordnung tritt mit sofortiger Wirkung am 25.09.2024 in Kraft.

 

 

 

Schmerzke, den 25.09.2024

 

Die Geschäftsführung

Uwe Thiel

 

 

 

 

 

Anhang 1 -

Annahmekatalog  L&T Transport und Baustoffhandel GmbH Betriebshof Schmerzke

 

Art.-Nr.

 

20 Ziegel-! Bauschutt (kein Gasbeto, kein Gipskarton RC1

21 Natursteinbruch RC1

22 Betonbruch Brecher gerecht 60x60x40 RC1

23 Betonbruch 80x80x40 RC1

24 Betonbruch 60x60x40 mit Bodenanteil bis 20% RC1

25 Betonbruch 60x60x40 stark bewehrt RC1

26 Betonbruch 80x80x60 RC1

27 Stahlbeton Kantenlänge bis 80 cm RC1

28 Stahlbeton Kantenlänge über 80 cm RC1

29 Bodenaushub, sandig und hell BM0

30 Bodenaushub, sandig und dunkel BM0

31 Bodenaushub, lemig und bindig bis BM1

32 Bodenaushub, schuttdurchsetzt bis BM F1

33 Oberboden mit Grasnarbe

34 Gartenabfälle

35 Gartenabfäle (Laub, Sträucher, Äste, Gras)

36 Astholz

37 Stammholz 8-16 cm

38 Stubben bis 60 cm

39 Stubben über 60 cm

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